DEUTSCHES SPORTABZEICHEN

Corona: Schwimmen (Verlängerung der Ausnahmeregelung)/ UPDATE aus aktuellem Anlass: 

Durch den immer noch schwer abschätzbaren Pandemieverlauf und der damit einhergehenden Problematik beim Schwimmen haben wir beschlossen, das Ablegen des Schwimmnachweises und der Schwimmdisziplin in den Gruppen Ausdauer und Schnelligkeit für das Abnahmejahr 2020 letztmalig bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Wir hoffen, dass sich bedingt durch die Impfungen die Situation bis dahin soweit entspannt hat, dass diese Möglichkeit dann auch wirklich wahrgenommen werden kann. 

Für Bewerbungen bei der Polizei, Feuerwehr, etc.: 

Grundsätzlich kann weder der Deutsche Olympische Sportbund noch seine Unterorganisationen Fragen über die in der Pandemie geltenden Bewerbungsrichtlinien beantworten. Diese Auskünfte können ausschließlich von den Firmen/Organisationen erteilt werden, bei denen sich beworben wurde. Auch die Frage, ob es ggf. Ausnahmen zur Vorlage eines Deutschen Sportabzeichen gibt, kann nur dort beantwortet werden. 

Für Bewerbungen beim Zoll:

Bewerber*innen mögen sich unmittelbar mit ihrem jeweiligen Einstellungs-Hauptzollamt in Verbindung setzen. Die entsprechenden Ansprechpersonen finden sich über das Auswahl-Menü unter "Zoll vor Ort". 

Die bereits ausgesprochenen Empfehlungen bei Bewerbungen gelten selbstverständlich weiterhin: 

eine Anerkennung des Schwimmnachweises aus dem Kinder- und Jugendbereich 
eine längere Anerkennung des Nachweises im Erwachsenenbereich 
eine Anerkennung von älteren Schwimmabzeichen.


Sollten Bewerber jedoch noch nie zuvor nachweislich geschwommen sein, kann es auch in dieser schwierigen Zeit keine Verleihung eines Deutschen Sportabzeichens geben.