Ausschreibung: Kooperationsprogramm Schule-Verein

Antragsstellung bis 15. Mai ausschließlich online möglich

 

Bei der Beantragung von Kooperationsmaßnahmen sind folgende Grundsätze zu beachten:

 1. Antragsteller sind der Verein und die Schule. Zuschussempfänger ist der Verein. Bei schul- bzw. schulartübergreifenden Maßnahmen bestätigt eine Schulleitung die Trägerschaft der Gesamtkooperationsmaßnahme.

2. Anträge können ausschließlich über das Internetportal BSBnet gestellt werden. Das Portal ist für die Antragsstellung ab dem 01. April bis einschließlich 15. Mai 2021 geöffnet. Der Antrag ist online zu erstellen und auszudrucken. Der Ausdruck ist bis spätestens 15. Mai 2021 unterschrieben bei der BSB-Geschäftsstelle einzureichen. Verspätet eingehende Anträge werden nicht mehr angenommen. Eine Anleitung zur Online-Bean - tragung kann auf der BSB-Webseite unter www.badischer-sportbund.de abgerufen werden.

3. Möglichkeiten der Förderung a) Grundsätzlich können Maßnahmen mit allen Schularten und in allen Profilen im Rahmen des außerunterrichtlichen Sportangebots beVereine, Schulen und Kinder profitieren vom vielfältigen Kooperationsprogramm. Foto: LSB NRW/Andrea Bowinkelmann zuschusst werden. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt fünf Kinder. Grundschulen und weiterführende Schulen (GSB, WSB), die ein Profil mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt besitzen bzw. Schulen mit besonderem Förderbedarf im Sport, werden vorrangig berücksichtigt. Maßnahmen, in denen der inklusive Gedanke verfolgt wird, werden ebenfalls vorrangig berücksichtigt (detaillierte Angaben im Feld „Beschreibung der Maßnahme“ eintragen); b) Es ist möglich, dass neben Schulkindern auch Kindergartenkinder an Kooperationsmaßnahmen teilnehmen oder andere Partner einbezogen werden. Dies muss im Antrag durch Auswahl des Feldes „dritte Partner/Kindergarten“ und unter „Beschreibung der Maßnah - me“ kenntlich gemacht werden. Direkte Kooperationen von Sportvereinen mit Kindergärten/Kindertagesstätten (ohne Grundschule bzw. ohne Teilnahme von Schülern) können im BSB Nord im Rahmen der PFiFF-Kooperation Kindergarten-Verein gefördert werden. Hierzu gibt es eine eigene Ausschreibung, die in der letzten Ausgabe 2021/03 von SPORT in BW veröffentlicht wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass für bewilligte Maßnahmen keine zusätzlichen Finanzmittel des Landes Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden dürfen.

4. Anzahl der geförderten Maßnahmen Hinsichtlich der Anzahl der Maßnahmen pro Verein ist zunächst keine Einschränkung vorgesehen, allerdings muss die Anzahl der beantragten Maßnahmen in Relation zu Vereinsmitgliedern sowie Schüler- und Klassenzahlen verhältnismäßig sein. Gehen mehr Anträge ein, als Mittel zur Verfügung stehen, entscheidet die jeweilige Betreuergruppe im Sportkreis, welche Maßnahmen bezuschusst werden. Die Bewilligung erfolgt durch den Badischen Sportbund Nord.

5. Zuschuss a) Die Zuschusshöhe beträgt im Schuljahr 2021/22 500 Euro (250 Euro); Kooperationsmaßnahmen müssen (zusätzlich zum bestehenden Vereinsangebot) über das ganze Schuljahr in wöchentlichem Rhythmus (einstündig) oder in 14-tägigem Rhythmus (zweistündig) durchgeführt werden (Schulstunde à 45 Minuten), um die volle Förderung zu erhalten.

6. Versicherungsschutz Alle gemeldeten Kooperationsmaßnahmen erhalten Versicherungsschutz gem. Sportversicherungsvertrag bzw. über die gesetzliche Unfallversicherung der Schulen. Dies gilt auch für Maßnahmen, die keinen Zuschuss erhalten.

7. Für Kooperationsmaßnahmen, die über das Deputat der Lehrkraft abgedeckt sind, wird kein Zuschuss gewährt. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur bei SBBZ Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (Sonder- und Förderschulen) unter Einsatz eines zusätzlichen Übungsleiters möglich.

8. Jede Kooperationsmaßnahme ist gesondert zu beantragen.

9. Kooperationsmaßnahmen müssen jedes Schuljahr neu beantragt werden.

10. Die Bewilligungsbescheide des Badischen Sportbund Nord für bezuschusste Maßnahmen gehen den Vereinen zu. BADISCHER-SPORTBUND.DE GEMEINSAM MACHEN WIR STARK! Wir fördern mehr als 1.000 Kooperationen von Sportvereinen mit Schulen und Kindergärten mit jährlich fast einer halben Mio. EUR. ZUSCHÜSSE FÜR KOOPERATIONEN BILDEN. BERATEN. BEZUSCHUSSEN. (Grundsätzlich gilt wie bei allen Fördermitteln, dass diese im Haushalt des Landes Baden-Württemberg 2021/2022 zur Verfügung gestellt werden.) Alternativ dazu sind möglich: a) Kooperationen in einem begrenzten Zeitraum (z.B. „Saisonsportarten“) b) Schulsportprojekte Kooperationsmaßnahmen ab einem Umfang von 30 Stunden werden mit 500 Euro bezuschusst. Kooperationsmaßnahmen im Umfang von 20 bis 29 Stunden werden mit 250 Euro bezuschusst. Es gilt der Zeitraum des Schuljahrs von September 2021 bis Juli 2022 für die Durchführung einer Maßnahme. Für die Auszahlung des Zuschusses ist als Abrechnungsformular der sog. Kurzbericht online im Zeitraum von Juni bis Juli 2022 zu erstellen, online zu versenden und auszudrucken. Der Ausdruck ist bis spätestens 31. Juli 2022 − unterschrieben von Schule und Verein − bei der BSB-Geschäftsstelle einzureichen. Eine von Verein und Schule unterschriebene Teilnehmerliste muss für Prüfungszwecke im Verein vorgehalten werden.

 

Bild: Hoffentlich sind solche Spielformen bald wieder möglich!