Verteilung der Sportjugendfördermittel in den Sportkreisen Tauberbischofsheim und Mergentheim

Aufgrund der Corona-Problematik wird die Bezuschussung bezüglich der Sportjugendfördermittel in den Sportkreisen Mergentheim und Tauberbischofsheim für dieses Jahr komplett anders aussehen.

Wegen der massiven Einschränkungen werden die Vereine viel weniger projektbezogene Anträge im Sportkreis Mergentheim stellen bzw. im Sportkreis TBB mit einem viel geringeren Aufwandvolumen. stellen.

Anhand dieser Ausgangslage hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises, die Sportjugenden Mergentheim und Tauberbischofsheim beauftragt, neue neues Verteilungskonzepte für dieses Jahr vorzubereiten. Diese Verteilungskonzepte wurden am 24.11.2020 nun einstimmig für das Jahr 2020 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses beschlossen.

Verteilungsbeschluss der Sportjugendfördermittel in Höhe von 15.000 € der Sportjugend Mergentheim

9.000 € werden für die jugendlichen Mitglieder der antragsstellenden Vereine ausbezahlt werden. Die restlichen 6.000 € werden für projetbezogene Anträge vorgesehen. Hierzu wurde ein Durchschnitt der letzten 3 Jahre der projektbezogenen Zuschüsse der antragsstellenden Vereine gebildet. Dieser belief sich durchschnittlich auf 5.400 pro Jahr. Für die wenigen regulär durchgeführten projektbezogenen Maßnahmen hat die Sportjugend Mergentheim demnach noch einen Puffer von 600 € damit die Summe von 15.000 € erreicht wird. Diese projektbezogenen Anträge werden wie in den vergangenen Jahren ganz regulär mit 100 € bezuschusst. Sollten darüber hinaus weitere Anträge aus dem projektbezogenen Bereich eingehen, wird die Sportjugend Mergentheim zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Die maximale Summe der Auszahlung beträgt 16.000 €. Dies bedeutet, dass die Sportjugend Mergentheim maximal 1.000 € zu den 15.000 € des Landkreises dazugibt. (Dies wären maximal 16 projetbezogene Maßnahmen) Sollten doch noch mehrere förderwürdige projektbezogene Anträge kommen, wird der 3-Jahres-Durchschnitt der teilnehmenden Vereine prozentual gekürzt

Wichtig: Gelder/Zuschüsse werden nur an die Vereine ausbezahlt, die einen Antrag stellen.

 

 

Verteilungsbeschluss der Sportjugendfördermittel in Höhe von 30.000 € im Sportkreis Tauberbischofsheim

 

In den vergangenen drei Jahren hat die Sportjugend TBB pro Jahr etwa 50 Vereinsanträge sowie vier Fachverbandsanträge erhalten.

Auch in diesem Jahr wird es so sein, dass nur ein Verein bzw. Fachverband Geld erhält, wenn er einen Antrag bei der Sportjugend stellt.

In den vergangenen drei Jahren wurde ein jugendliches Mitglied durchschnittlich zwischen 50 Cent und 60 Cent bezuschusst. Der Aufwandszuschuss betrug je nach Gesamtvolumen aller Anträge zwischen 14,5 und 18%. Auch für das Jahr 2020 möchte die Sportjugend TBB in dieser Größenordnung die eingehenden Anträge bezuschussen.

Die jugendlichen Mitglieder werden wieder stabil zwischen 8.500 und 9.000€ bezuschusst werden. Darin sind enthalten die jugendlichen Mitglieder der Vereinsanträge sowie die jugendlichen Mitglieder der Fachverbände.

Für die sportfachlichen Lehrgänge, Fahrtkosten sowie Meisterschaften, Starthilfe und Sonderaktionen war der Betrag der letzten Jahre immer zwischen 21.000 bis 22.000€.

Das Verhältnis der gesamten 30.000€ war geteilt in etwa 24.000€ für die Vereine und 6.000€ für die Fachverbände.

Die Sportjugend TBB geht davon aus, dass das Aufwandsvolumen der eigehenden Anträge viel geringer ist. Die eingehenden Anträge werden wie in den vergangenen Jahren mit ca. 50 bis 60 Cent pro jugendlichem Mitglied und ca. 15% des gesamten Aufwandes bezuschusst.

Bei diesen Annahmen würde dies bedeuten, dass die vorhandenen Restmittel noch verteilt werden müssen.

Es wird dabei von antragsstellenden Vereinen der letzten drei Jahre (2017,2018 und 2019) ein Durchschnitt von den bewilligten Zuschüssen hinsichtlich des Aufwandszuschusses gebildet. Dieser wird dann prozentual je nach eingegangenen Anträgen (Volumen) später angepasst damit die kompletten 30.000€ an die Vereine und Verbände ausgezahlt werden. Bei diesem Vorschlag ist es unerheblich, wie hoch der bewilligte Auszahlungsbetrag aufgrund der für das Jahr 2020 eingegangenen Anträge ist, da der 3-jahres-Durschnitt prozentual angepasst werden kann.