Jugendzuschüsse 2021 – Online-Abwicklung geplant

Sowohl die Richtlinien als auch das Verfahren zur Abrechnung von Zuschüssen für Jugendfreizeiten und Jugendbildungsmaßnahmen werden aktuell überarbeitet.

So plant das Land weitere Verbesserungen bei der Förderung von Jugendfreizeiten: – Im Regelfall sollen die Betreuungspersonen ab dem Jahr 2021 in einer Relation Betreuungsperson/Teil - nehmende von 1:5 gefördert werden. – Ferner werden die Betreuungspersonen zukünftig bereits ab einer Dauer der Maßnahme von vier Tagen gefördert. – Im Bereich Bildung werden webbasierte Lehr- und Lernformate in den Richtlinien verankert. Das Verfahren wollen die Sportjugenden im Lande über die Online-Plattform OASE BW (Online-Antrag und Statistik-Erfassung) abwickeln. Die Vorteile liegen in einer einfachen, nutzerfreundlichen Bedienung (zum Beispiel Fehlerhinweise beim Ausfüllen, aktive Berechnungsformeln, vorausgefüllte Felder) und dem Wegfall des Postversandes. Schließlich wird die Bundesstatistik der Jugendarbeit in die Anwendung integriert. Die Inbetriebnahme ist im Laufe des 1. Quartals 2021 geplant. Von einer vorherigen Abgabe von Anträgen bittet die Badische Sportjugend abzusehen.